Der Sachkundenachweis für Hunde in Niedersachsen

Der Sachkundenachweis oder Hundeführerschein für Hundehalter ist der Nachweis des Hundehalters, mit dem er belegen kann, dass er über grundlegende theoretische Kenntnisse des Hundes und seiner Haltung verfügt. Seit dem 1. Juli 2013 ist jeder Hundehalter in Niedersachsen verpflichtet, diesen Sachkundenachweis vorzuweisen.


Wer ist sachkundig?

Als sachkundig gilt:

  • Wer in den letzten 10 Jahren (im Zeitraum von 1.Juli 2001 – 1.Juli 2011) über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten und dies durch Hundesteuerbescheide oder Haftpflichtversicherungsnachweise belegen kann.
  • Wer zur Abnahme von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde berechtigt ist oder diese Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
  • Wer einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.
  • Wer Tierarzt oder Tierärztin ist oder Inhaber einer Erlaubnis nach §2 Abs. 2 der Bundes- Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes ist.

Woher bekomme ich den Sachkundenachweis?

Die Prüfung wird von anerkannten Sachverständigen, Tierärzten oder Hundetrainern abgenommen.

  • Sie können den Hundeführerschein also z.B. über zertifizierte Hundetrainer oder Tierarztpraxen mit der Befähigung zum Ausstellen des Hundeführerscheins erwerben. Fragen Sie doch in Ihrer Praxis oder Ihrer Hundeschule nach, ob der Sachkundenachweis angeboten wird.

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Sachkundeprüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil wird ein Multiple Choice Test mit 35 Fragen aus den folgenden Bereichen, als Online- Version oder schriftlich, abgelegt:

  • Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
  • Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehen und Ausbilden von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Im praktischen Teil wird innerhalb von 60 min. überprüft, ob das theoretische Wissen auch während des Umgangs mit dem Hund umgesetzt wird.

  • 7 Situationen werden in ablenkungsarmer Umgebung geprüft
    • Gehen an der Leine
    • Gehorchen auf Kommandos wie Sitz, Platz, Warte
    • Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, Skatern etc. und anderen Hunden oder Personen
  • 4 Situationen im verkehrsöffentlichen Raum
    • Gehen und Überqueren stark befahrener Straßen
    • Begegnungen mit Menschengruppen, Kinderwagen etc.

Wie ist es in anderen Bundesländern?

  • Baden-Württemberg – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Bayern – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Berlin – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Brandenburg – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Bremen – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Hamburg – wenn eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt wurde, muss der Hund nicht angeleint werden, für alle anderen gilt Leinenpflicht
  • Hessen – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Mecklenburg-Vorpommern – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Nordrhein-Westfalen – für 20/40- Hunde (min. 20 kg oder min. 40 cm groß) ist der Sachkundenachweis Pflicht
  • Rheinland-Pfalz – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Saarland – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Sachsen – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Sachsen-Anhalt – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Schleswig-Holstein – keine gesetzliche Führerscheinpflicht
  • Thüringen – keine gesetzliche Führerscheinpflicht

Stand: November 2013